Für die speziellen Anforderungen der Arbeitgeber und den neuesten fachlichen Erkenntnissen schulen wir Bewerber entsprechend den zugelassenen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung nach
§ 45 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 1 bis 5 des SGB III im Einzelseminar in unseren Räumen
Bei Vorlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS MAT-Maßnahme bei einem Träger) werden die Kosten von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.
Wenn Sie unsere Unterstützung/Coaching in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte mit der Maßnahmennummer an Ihre zuständige Agentur oder Jobcenter, die Erteilung des AVGS MAT erfolgt nach deren Ermessen.
Wir führen drei zertifizierte Maßnahmen durch:
Jede Maßnahme wird im Einzelseminar in unseren Räumen durchgeführt und umfasst 18 Stunden. Die Dozenten verfügen über langjährige Berufserfahrung und coachen Sie ganz persönlich allein.
Genaue Details wie Kosten, Absprache des Zeitpunktes, Themen/Inhalte jeder einzelnen Maßnahme erfahren Sie im persönlichen Gespräch.